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Fluggastrechte

Verspätung, Annullierung, Streik: deine Rechte — und wie du sie selbst durchsetzt

12. Juni 2026 · 6 Min. · von Marco

Flug verspätet, gestrichen oder überbucht? Dann steht dir oft mehr zu, als du denkst — und du brauchst dafür kein kostenpflichtiges Portal. Dieser Überblick zeigt, was die EU-Verordnung 261/2004 regelt und wie du dein Geld in wenigen Minuten selbst holst. Hinweis: Das ist eine Information, keine Rechtsberatung.

Was dir bei Verspätung zusteht (EU 261/2004)

Die Ausgleichszahlung hängt von der Flugdistanz und der Verspätung bei der Ankunft am Endziel ab — und ist eine Pauschale ohne Schadensnachweis:

DistanzAusgleichab Ankunftsverspätung
bis 1.500 km250 €3 Stunden
1.500–3.500 km400 €3 Stunden
über 3.500 km600 €4 Stunden (bei 3–4 h: 300 €)

Die Verordnung gilt für alle Abflüge aus der EU (egal welche Airline) sowie für Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Rechne deinen Fall im Entschädigungs-Rechner durch.

Stand Juni 2026: Es gilt unverändert die 3-Stunden-Regel mit 250/400/600 €. Eine EU-Reform (höhere Verspätungsschwellen, geänderte Beträge) wird seit Jahren verhandelt, ist aber nicht in Kraft. Wir aktualisieren das hier, sobald sich etwas ändert.

Annullierung, Überbuchung & Betreuung

Annullierung: Wird dein Flug mindestens 14 Tage vorher abgesagt, gibt es keinen Ausgleich — sonst gelten die Beträge oben (je nach Ersatzflug). Du hast immer die Wahl zwischen voller Erstattung und Ersatzbeförderung. Überbuchung: Wer unfreiwillig nicht mitkommt, bekommt sofort die Ausgleichszahlung. Betreuung: Ab 2 h (Kurzstrecke) / 3 h / 4 h Wartezeit stehen dir Verpflegung und bei Übernachtung Hotel + Transfer zu — unabhängig vom Grund, also auch bei Unwetter.

Wann es nichts gibt — und wann doch

Bei „außergewöhnlichen Umständen" entfällt die Ausgleichszahlung: Unwetter, Fluglotsenstreik, Sicherheitsvorfälle, behördliche Anordnungen. Aber Achtung: Ein Streik des eigenen Airline-Personals zählt laut Europäischem Gerichtshof in der Regel NICHT als außergewöhnlich — hier besteht meist trotzdem Anspruch. Im Zweifel also einreichen.

So holst du dein Geld selbst — in 4 Schritten

  1. Belege sichern: Bordkarte, Buchung, Foto der Anzeigetafel, Uhrzeit der tatsächlichen Ankunft.
  2. Antrag direkt bei der Airline stellen — über das offizielle Formular (Liste unten). Betrag und EU 261/2004 nennen.
  3. Frist setzen (z. B. 14 Tage). Keine Reaktion oder Ablehnung? Dann Schritt 4.
  4. Kostenlose Schlichtungsstelle einschalten: in Deutschland die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (söp), in Österreich die apf, in der Schweiz das BAZL. Das ist gratis und unparteiisch.
Warum selbst machen? Kommerzielle Portale wie Flightright oder AirHelp nehmen rund 25–40 % Erfolgsprovision (inkl. MwSt). Bei 600 € sind das schnell 200 € weniger. Der Antrag direkt bei der Airline kostet dich nichts außer 10 Minuten.

Offizielle Antragsseiten der Airlines

AirlineOffizielles Formular
Lufthansafast-compensation
SWISSEntschädigungsantrag
Austrian AirlinesAnfrage / Rückerstattung
EurowingsEntschädigung prüfen
RyanairEU261-Formular
easyJetEU261 Claim
KLMCompensation
Air FranceReklamation
Turkish AirlinesFlight Irregularities

International: das Montrealer Übereinkommen

Außerhalb der EU greifen andere Regeln. Das Montrealer Übereinkommen deckt weltweit konkrete Schäden ab — etwa verlorenes oder verspätetes Gepäck (Haftung bis ~1.519 Sonderziehungsrechte, rund 1.800–1.900 €) sowie nachgewiesene Schäden durch große Verspätungen. Anders als die EU-Pauschale geht es hier um den tatsächlichen Schaden, den du belegen musst.

Quellen (offiziell): Your Europe — Fluggastrechte, EUR-Lex — VO 261/2004, Schlichtungsstelle Reise & Verkehr; ergänzend ADAC. Keine Rechtsberatung — im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.

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