Verspätung, Annullierung, Streik: deine Rechte — und wie du sie selbst durchsetzt
Flug verspätet, gestrichen oder überbucht? Dann steht dir oft mehr zu, als du denkst — und du brauchst dafür kein kostenpflichtiges Portal. Dieser Überblick zeigt, was die EU-Verordnung 261/2004 regelt und wie du dein Geld in wenigen Minuten selbst holst. Hinweis: Das ist eine Information, keine Rechtsberatung.
Was dir bei Verspätung zusteht (EU 261/2004)
Die Ausgleichszahlung hängt von der Flugdistanz und der Verspätung bei der Ankunft am Endziel ab — und ist eine Pauschale ohne Schadensnachweis:
| Distanz | Ausgleich | ab Ankunftsverspätung |
|---|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € | 3 Stunden |
| 1.500–3.500 km | 400 € | 3 Stunden |
| über 3.500 km | 600 € | 4 Stunden (bei 3–4 h: 300 €) |
Die Verordnung gilt für alle Abflüge aus der EU (egal welche Airline) sowie für Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Rechne deinen Fall im Entschädigungs-Rechner durch.
Annullierung, Überbuchung & Betreuung
Annullierung: Wird dein Flug mindestens 14 Tage vorher abgesagt, gibt es keinen Ausgleich — sonst gelten die Beträge oben (je nach Ersatzflug). Du hast immer die Wahl zwischen voller Erstattung und Ersatzbeförderung. Überbuchung: Wer unfreiwillig nicht mitkommt, bekommt sofort die Ausgleichszahlung. Betreuung: Ab 2 h (Kurzstrecke) / 3 h / 4 h Wartezeit stehen dir Verpflegung und bei Übernachtung Hotel + Transfer zu — unabhängig vom Grund, also auch bei Unwetter.
Wann es nichts gibt — und wann doch
Bei „außergewöhnlichen Umständen" entfällt die Ausgleichszahlung: Unwetter, Fluglotsenstreik, Sicherheitsvorfälle, behördliche Anordnungen. Aber Achtung: Ein Streik des eigenen Airline-Personals zählt laut Europäischem Gerichtshof in der Regel NICHT als außergewöhnlich — hier besteht meist trotzdem Anspruch. Im Zweifel also einreichen.
So holst du dein Geld selbst — in 4 Schritten
- Belege sichern: Bordkarte, Buchung, Foto der Anzeigetafel, Uhrzeit der tatsächlichen Ankunft.
- Antrag direkt bei der Airline stellen — über das offizielle Formular (Liste unten). Betrag und EU 261/2004 nennen.
- Frist setzen (z. B. 14 Tage). Keine Reaktion oder Ablehnung? Dann Schritt 4.
- Kostenlose Schlichtungsstelle einschalten: in Deutschland die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (söp), in Österreich die apf, in der Schweiz das BAZL. Das ist gratis und unparteiisch.
Offizielle Antragsseiten der Airlines
| Airline | Offizielles Formular |
|---|---|
| Lufthansa | fast-compensation |
| SWISS | Entschädigungsantrag |
| Austrian Airlines | Anfrage / Rückerstattung |
| Eurowings | Entschädigung prüfen |
| Ryanair | EU261-Formular |
| easyJet | EU261 Claim |
| KLM | Compensation |
| Air France | Reklamation |
| Turkish Airlines | Flight Irregularities |
International: das Montrealer Übereinkommen
Außerhalb der EU greifen andere Regeln. Das Montrealer Übereinkommen deckt weltweit konkrete Schäden ab — etwa verlorenes oder verspätetes Gepäck (Haftung bis ~1.519 Sonderziehungsrechte, rund 1.800–1.900 €) sowie nachgewiesene Schäden durch große Verspätungen. Anders als die EU-Pauschale geht es hier um den tatsächlichen Schaden, den du belegen musst.
Quellen (offiziell): Your Europe — Fluggastrechte, EUR-Lex — VO 261/2004, Schlichtungsstelle Reise & Verkehr; ergänzend ADAC. Keine Rechtsberatung — im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.